1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jegliche Art der Durchführung von offenen Seminaren, Lehrgängen, Weiterbildungen und Trainingsveranstaltungen der IpFGP GbR oder in externen Veranstaltungsräumen.
1.2 Die AGB gelten für alle Teilnehmer der vor- genannten Veranstaltungen unabhängig davon, ob sich diese persönlich anmelden und/ oder die Kosten tragen oder die Anmeldung durch Dritte insbesondere Rechnungsempfänger wie Arbeitgeber erfolgt. Sie gelten zudem für die Personen, die die Teilnehmer anmelden und/oder die Kosten hierfür tragen.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Teilnehmers
2.1 An den Veranstaltungen und Weiterbildungen der IpFGP GbR kann jeder Interessent teilnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht.
2.2 Die Teilnahmevoraussetzungen sind durch den Teilnehmer (bzw. Arbeitgeber des Teilnehmers) selbst zu prüfen. Ein Nicht-Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
2.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Feststellung der Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig der IpFGP GbR vorzulegen.
2.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten.
2.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an den Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer mindestens 80 % anwesend sein.
3. Anmeldung
3.1 Für jede Veranstaltung ist ein IpFGP GbR -Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der/ die Vertragspartner die unter Punkt 2 aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme an.
3.2 Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an die IpFGP GbR zu richten.
3.3 Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
4. Durchführung
4.1 Die Veranstaltung wird entsprechend den veröffentlichten und zuvor abgestimmten Programminhalten, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
4.2 Die IpFGP GbR behält sich den Wechsel von Dozenten und Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies das Veranstaltungs-/ Weiterbildungsziel nicht grundlegend verändert.
4.3 Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
4.4 Die IpFGP GbR behält sich vor, aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenen Gründen, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben, deren Höhe vom jeweiligen Kursangebot abhängig ist.
5.2 Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig. Dies erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes auf das in der Rechnung genannte Konto der IpFGP GbR. Die Gebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich ausgewiesen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Für im Veranstaltungsprogramm ausgewiesene Prüfungen werden, sofern nicht anders genannt, keine separaten Prüfungsgebühren der IpFGP GbR oder externer Prüfer erhoben.
5.4 Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung.
5.5 Auf Antrag kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese erfolgt nicht explizit im Lastschrifteinzugsverfahren.
Nach zweifach wiederholter Nichtüberweisung der fälligen Rate wird die Gesamtsumme sofort fällig.
5.6 Erworbene Fähigkeitsnachweise (Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate) werden erst nach vollständiger Bezahlung an den Rechnungsempfänger verschickt.
6. Rücktritt und Widerrufsrecht
6.1 Abmeldungen müssen schriftlich an die IpFGP GbR erfolgen.
6.2 Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: info@ipfgp.de
6.3 Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung von einer Veranstaltung fallen wie folgt Stornokosten an:
später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 %
später als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 %
der Teilnahmegebühr.
6.4 Beim Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist die komplette Teilnahmegebühr ebenso zu entrichten. Dem Teilnehmer wird vorbehalten nachzuweisen, dass der IpFGP GbR kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.5 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und muss schriftlich erfolgen.
7. Haftung
7.1 Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche die IpFGP GbR zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die die IpFGP GbR zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der vorstehende Ausschluss bzw. die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der IpFGP GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.
7.2 Die IpFGP GbR haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
8. Datenschutz
8.1 Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Leistungserbringung von der IpFGP GbR erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
8.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Ausschluss und Kündigung
9.1 Die IpFGP GbR behält sich vor, Teilnehmer, die gegen ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen.
9.2 Der IpFGP GbR steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer die Teilnahmegebühr nicht pünktlich bezahlt, den gemeinsamen Unterricht stört, oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den Teilnehmer nicht erreicht werden kann. In diesem Fall sind alle offenen Zahlungen sofort fällig.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
* Die in diesem Vertrag verwendete Bezeichnung „Teilnehmer“ umfasst weibliche und männliche Vertragspartner. Die undifferenzierte Bezeichnung dient allein der besseren Lesbarkeit.
Stand: 01. Januar 2024